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Grabenlose Renovierung von 21 Kanalhaltungen in diversen Straßenzügen im Einzugsgebiet Rüpingsbach (Hombruch) mittels Schlauchlining.

Ziel ist die Wiederherstellung der Dichtheit sowie der statischen Tragfähigkeit der betroffenen Kanäle. Da es sich um grabenlose Kanalsanierung handelt, müssen keine aufwändigen Baugruben und langfristigen Straßensperrungen hergestellt werden. Im Gegensatz zum offenen Kanalbau kann der Kanal in einem Bruchteil der Zeit instandgesetzt werden. 

 

Es werden Kanäle der Durchmesser DN 250 bis DN 300 mit einer Gesamtlänge von 838,29 m durch die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH renoviert.

Es handelt sich hierbei um folgende Straßenabschnitte (siehe auch interaktive Karte):

  • Am Schmandsack
  • Baroper Heidestraße
  • Luisenhoffnung (3 Einbauabschnitte)
  • Pulverstraße (2 Einbauabschnitte)
  • Stockumer Straße

 

Sollten Sie Anwohner im Bereich einer der Sanierungsstrecken sein, so erhalten Sie (mit einem Vorlauf von ca. einer Woche) einen Informationszettel der ausführenden Firma. Auf diesem wird beschrieben, worauf Sie als Anwohner achten müssen und wann geplant ist, in Ihrer Straße zu sanieren. Unter gewissen Umständen (z.B. aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen) kann es hier in einzelnen Fällen zu Verschiebungen kommen.

Die Hauptarbeiten dauern, je nach Verfahren sowie Größe und Länge des zu sanierenden Kanals, in der Regel lediglich einen bis zwei Tage. Hinzu kommen Vorarbeiten (z.B. Fräsen von Hindernissen) im Vorfeld der Maßnahme sowie einige Nacharbeiten (Herstellung der Schacht- und Anschlussanbindungen sowie die Sanierung der Schächte) nach Installation der Schlauchliner.

Nach Anordnung der Verkehrsbehörde müssen erforderliche Halteverbotszonen mit einem Vorlauf von mindestens 96 Stunden vor Ausführungsbeginn aufgestellt werden. Die Halteverbotszonen müssen dauerhaft aufrecht erhalten werden, da im ausgeschriebenen Zeitraum immer wieder verschiedene Gewerke (TV-Inspektionsfahrzeug, Fräsroboter, Janssen-Verfahren, Schachtsanierungskolonne) Zugriff auf den betroffenen Kanal benötigen.

Im allgemeinen gilt:

  • Bitte halten Sie sich an die ausgewiesenen Halteverbotszonen (leider müssen diese mindesten 96 Stunden vor Ausführungsbeginn aufgestellt werden).
  • Bitte reduzieren Sie den Wasserverbrauch während der Sanierungsarbeiten auf das notwendigste - Toilettengänge sind selbstverständlich erlaubt.
  • Nach Abwassersatzung der Stadt Dortmund haben sich die Hauseigentümer selbst gegen Rückstau zu sichern. Kontrollieren Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Rückstausicherung und halten Sie Ihren Revisionsschacht (falls vorhanden) für eventuelle Kontrollen durch die ausführende Firma frei.

 

Bitte unterstützen Sie uns dabei, dass die Maßnahme möglichst schnell und reibungslos ablaufen kann.

 

(Nachfolgend einige Beispielbilder zum Zustand der Kanalisation in diesem Baulos)

Aarsleff Rohrsanierung GmbH


Gelsenwasser AG



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